Allgemeine Geschäftsbedingungen von Anton Karl Hofer
weiters auch als El Chico Veranstaltungstechnik bezeichnet.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle Zahlungen müssen prompt nach Erhalt der Rechnung erfolgen.
BESCHWERDEN
Für den Fall einer Beschwerde oder eines Mangels muss der vorort anwesende DJ sofort davon in Kenntnis gesetzt werden.
HÖHERE GEWALT
Der Kunde, sowie auch El Chico Veranstaltungstechnik behalten sich das Recht der Änderung oder Stornierung von Teilen oder des gesamten Equipments bzw. der Dienstleistung vor, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Dazu zählen: Dürre, Flut, Feuer, Sturm, Unruhen, Aufstände, Terror, Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung, Einrichtungen und Dienste, Krankheit und persönliche Gründe. In diesem Fall wird El Chico Veranstaltungstechnik bemüht sein, alternative Arrangements zu treffen, oder, sollte dies nicht möglich sein, eventuell gezahlte Gelder rückzuerstatten.
GERICHTSSTAND
Für alle Streitigkeiten ist das sachlich zur Handelsgerichtsbarkeit berufene Gericht für den Bezirk Hartberg zuständig.
ÜBERNAHME VON MIETGERÄTEN
Mietgeräte werden nur gegen Vorlage eines österreichischen behördlichen Lichtbildausweises übergeben. Soweit es sich beim Mieter um eine juristische Person handelt, ist der Übernehmer zusätzlich zur Vorlage eines Firmenbuchauszuges verpflichtet. Mit der Übernahme bestätigt der Mieter alle auf dem Vermietungsauftrag angeführten Geräte sowie alle für die Funktion der gemieteten Geräte erforderlichen Zubehörteile in einwandfreiem Zustand übernommen zu haben. Verzichtet der Mieter auf seine Kontrolle bei der Bestandsaufnahme, erkennt er die von El Chico Veranstaltungstechnik durchgeführte voll an. Für nachträgliche Mängel oder einen Ausfall übernimmt El Chico Veranstaltungstechnik keine Haftung.
RÜCKGABE
Die Rückgabe der Geräte hat am Tag der vereinbarten Rückstellung in ordnungsgemäßem Zustand zu erfolgen. Transportverpackungen und Schutzhüllen sind unbeschädigt zu retournieren. Andernfalls wird der dadurch entstehende Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt.
HAFTUNG DES MIETERS
Der Mieter übernimmt ab dem Zeitpunkt der Übergabe durch El Chico Veranstaltungstechnik bis zur Retournierung die volle Haftung der gemieteten Geräte. Der Mieter haftet dadurch für Schäden die über den Verbrauch hinausgehen (z.B. Beschädigung durch Witterung, Drittpersonen, falsche Handhabung, etc.). Bei Nichtretournieren der Geräte / Bestandteile oder auffälligen Beschädigungen der Geräte und Bestandteile, wird dem Mieter der Wiederbeschaffungs- / Wiederherstellungspreis in Rechnung gestellt. Meldet sich der Mieter, im Falle der Nichtretournierung nicht bei der El Chico Veranstaltungstechnik, so wird er unrechtmäßiger Besitzer der gemieteten Geräte und wird unverzüglich zur Anzeige gebracht, oder der Mietvertrag verlängert sich automatisch auf eine Woche.Alle Werbungen, welche sich auf den Geräten befinden, dürfen weder entfernt noch unsichtbar oder unlesbar gemacht werden. El Chico Veranstaltungstechnik weist jede Haftung für Schäden oder Störungen zurück, welche durch die gemieteten Geräte selbst, oder deren Ausfall verursacht werden. Konzessionen, Bewilligungen, etc. sind durch den Mieter auf eigene Kosten zu besorgen. El Chico Veranstaltungstechnik übernimmt keine Haftung dafür, dass die Anlage nicht aufgebaut oder angeschlossen werden kann, weil am beabsichtigten Verwendungsort erforderliche Voraussetzungen fehlen.
ÜBERNACHTUNGSKLAUSEL
Falls die Anreise, ab Sebersdorf bis zum Veranstaltungsort, laut Anfahrtsrechner länger als 60 Minuten dauert und die Spielzeit länger als bis 01 Uhr ist, muss dem DJ zur Sicherheit eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden, welche vom Veranstalter bezahlt werden muss.
PREISE
Alle Preise werden ausschließlich in Euro (€) angegeben. Quotierungen in anderen Währungen dienen lediglich der Information und sind nicht bindend. Andere Zahlungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform.Die Preise in den Angeboten sind ausschließlich exklusive MWSt.
ZUSÄTZE
1.
Der Veranstalter stellt für den Auf-
2.
El Chico Veranstaltungstechnik sorgt für die zur Veranstaltung nötige technische Anlage (Ton & Licht). Für die Tonübertragungs-
3.
Die Road Crew trifft, wenn nicht anders vereinbart, ca. 3 Stunden vor VA-
3a.
Die Höhe der Konventionalstrafe beträgt maximal den Betrag der Netto-
4.
El Chico Veranstaltungstechnik kann im Einzelfall eine Vorauszahlung von bis 100% der vereinbarten Gage binnen 10 Tagen nach Vertragsabschluss verlangen. Der Veranstalter erhält nach Zahlungseingang eine Zahlungsbestätigung. Eventuelle Restgage ist zahlbar in Bar nach Soundcheck, jedoch spätestens 30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung. Zugesandte Verträge sind bis spätestens 10 Tage nach Vertragseingang unterschrieben zu retournieren. Nicht in dieser Frist zurück gesandte Verträge verlieren ihre Gültigkeit.
5.
El Chico Veranstaltungstechnik verpflichtet sich zu rechtzeitigem Erscheinen (incl. Aufbauzeit) um einen reibungslosen und pünktlichen Beginn der Veranstaltung zu sichern. Dazu gehört auch ein entsprechendes Erscheinen des/der DJ´s. Der DJ hat zu seinem Auftritt in ordentlichem, sauberen, dem Anlass entsprechenden, auch modischen Outfit, zu erscheinen. Er darf weder unter Drogen und/oder Alkoholeinfluss stehen. Dies bezügliches Fehlverhalten verpflichtet El Chico Veranstaltungstechnik sich zu Schadensersatz maximal in Höhe der Konventionalstrafe. Dem DJ muss die Möglichkeit gegeben werden, sein Equipment unmittelbar nach Ende des Auftrittes abbauen zu können.
6.
Während der Zeit, in welcher der DJ nicht bei seinem Equipment sein kann und dies am Veranstaltungsort verbleibt ( z.B. bei mehrtägigen Veranstaltungen längeren Pausen oder wenn tags zuvor aufgebaut werden muss ) haftet der Veranstalter für Verlust und Beschädigung zum Neuwert bzw. Reparaturpreis. Ebenso wenn Gäste seiner Veranstaltung Schaden und / oder Verlust verursachen. El Chico Veranstaltungstechnik bestimmt die Fachwerkstatt bzw. das Fachgeschäft selbst. Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen den Gästen / dem Publikum im Veranstaltungsraum ist El Chico Veranstaltungstechnik berechtigt das Programm zu unterbrechen.
6a.
El Chico Veranstaltungstechnik ist in der Gestaltung Ihres Programms frei. Diesbezügliche Weisungen von Dritten unterliegt sie nicht. Bei Pauschalangeboten (Open End) ist im beiderseitigen Einvernehmen das Ende der Musikbereitstellung zu vereinbaren. Ein Anspruch auf Fortsetzung besteht nicht, wenn nur noch ein geringer Teil der Gäste vor Ort ist. Ab 4 Uhr ist es Entscheidungssache des Discjockeys ob noch Musik gespielt wird oder nicht. Um 5 Uhr ist generell Veranstaltungsende, es sei denn der Vertrag sieht ein anderes Veranstaltungsende vor.
7.
Bei Open-
Bei Ausfall und Absage von 1 bis 10 Tagen vor Zieldatum wird die Gage in Gesamthöhe zur Zahlung fällig. Bei Ausfall und Absage von 20 bis 11 Tagen vor Zieldatum ist die halbe Gage als Konventionalstrafe zu zahlen. Eventuelle Nebenkosten wie z.B. Hotelkosten gehen zu Lasten des Veranstalters. Ist der DJ bereits vor Ort oder unterwegs müssen auch die Reisekosten erstattet werden. Eventuelle Stornokosten für von El Chico Veranstaltungstechnik gebuchte Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters.
8.
Ab 51. Anfahrtskilometer nach Preisliste. Anderweitige Regelung nach Absprache.
9.
Ab 1 Std. Anreise und bei Veranstaltungsende incl. Abbauzeit nach 01:30 Uhr, sowie bei mehrtägigen Veranstaltungen, reserviert und bezahlt der Veranstalter ein Einzelzimmer/D/WC in einem guten Mittelklassehotel mit Frühstück nahest möglich am Auftrittsort. Das Hotel ist rechtzeitig bei El Chico Veranstaltungstechnik bekannt zu geben (spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn), ansonsten bucht El Chico Veranstaltungstechnik das Hotel selbst und stellt dem Veranstalter den Pauschalbetrag pro Übernachtung und Person laut Preisliste in Rechnung.
9a
Das Gagengeheimnis ist zu wahren. El Chico Veranstaltungstechnik kommt selber für Ihre Steuern auf, d.h. der Veranstalter ist nicht berechtigt, irgendwelche Abzüge vorzunehmen. El Chico Veranstaltungstechnik ist kein Arbeitnehmer des Veranstalters.
10.
Sollte bei Krankheit von El Chico Veranstaltungstechnik kein gleichwertiger Ersatz -
binnen 3 Tagen nach bekannt werden der Erkrankung ein ärztliches Attest vorzulegen das über die Art der Erkrankung und voraussichtl. Arbeitsunfähigkeit Aufschluss gibt. In diesem Fall trägt jede Vertragspartei seine Kosten selbst. Ebenso bei Gründen ( höhere Gewalt, z.B. Unfall, Krieg, Katastrophen, Tod ), die zur Nichtdurchführung der Veranstaltung führen, die nicht im Verantwortungsbereich der Vertragsparteien stehen, kommt jede für ihre eigenen Kosten selbst auf und es entfallen gegenseitige Ersatzansprüche und die Konventionalstrafe.
11.
Sind die Örtlichkeiten für den Auftritt des DJs nicht in einem sauberen, stabilen und trockenen Zustand, und werden diese vor Veranstaltungsbeginn nicht in selbigen versetzt, so dass ein Aufbau und pünktlicher Veranstaltungsbeginn nicht gewährleiste ist, hat der DJ das Recht zur Verweigerung seiner Tätigkeit. Der DJ ist nicht verpflichtet die Örtlichkeiten entsprechend einzurichten. Der Veranstalter hat den vollen Rechnungsbetrag incl. Nebenkosten zu zahlen. Die Tanzfläche ist unmittelbar vor der Disco einzuplanen.
12.
Während der Veranstaltung und der Auf-
13.
Nebenabreden sind keine getroffen worden. Sie bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform.
Die Preisliste ist Bestandteil der AGB und wird beidseitig anerkannt.
14.
Der Veranstalter trägt die Kosten für die erforderlichen Versicherungen sowie die GEMA-
14 b.
El Chico Veranstaltungstechnik gestattet nicht Mitschnitte des Musikprogramms in Ton und Bild zu fertigen. Weder von Gästen, noch vom Veranstalter.
Einzelfotos und kurze Videosequenzen, für den privaten Gebrauch sind erlaubt. El Chico Veranstaltungstechnik ist es gestattet Bilder und Videosequenzen, welche die Stimmung der Veranstaltung wiederspiegeln, zu fertigen und zu eigenen Werbezwecken von El Chico Veranstaltungstechnik zu veröffentlichen wenn dem nicht bei Vertragsunterzeichnung ausdrücklich widersprochen wird.
15.
Beide Vertragsparteien akzeptieren den Vertragsschluss auch per Email. Hierzu muss jedoch immer der komplette Vertrag gemailt werden. Die Email muss den Vermerk:“ Vertragsbedingungen akzeptiert“, sowie den anschließenden vollen Vor-
16.
Sollte eine der Vertragsbestimmungen ungültig werden, behalten alle anderen Vertragspunkte ihre Gültigkeit. Beide Vertragsparteien werden den ungültigen Vertragspunkt durch einen neuen ersetzen, der dem, was beide zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gewollt hätten, am nächsten kommt.
17.
Der Vertrag ist auch verbindlich für die Rechtsnachfolge der vertragsschließenden Vertragspartner.
18.
Gerichtsstand ist Hartberg und / oder deren übergeordnete Instanzen.
Sebersdorfberg, den 01.07.2013
DI (FH) Anton Karl Hofer
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